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   BVerwG, 05.01.1990 - 8 C 79.89   

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https://dejure.org/1990,8315
BVerwG, 05.01.1990 - 8 C 79.89 (https://dejure.org/1990,8315)
BVerwG, Entscheidung vom 05.01.1990 - 8 C 79.89 (https://dejure.org/1990,8315)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Januar 1990 - 8 C 79.89 (https://dejure.org/1990,8315)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Verfahrens nach Zurücknahme des Rechtsmittels

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - A 14 S 2181/00

    Vorsorgliche Abschiebung für erneute, unerlaubte Wiedereinreise eines

    Mangels einer ausdrücklichen Kompetenzzuweisung, derer es gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG bedarf, sind die weiteren Stufen des Vollstreckungsverfahrens der Ausländerbehörde vorbehalten; hierzu zählt nicht nur die Durchführung der Abschiebung, d.h. die Anwendung des unmittelbaren Zwangs, sondern ebenso - als zweite Stufe des gestreckten Vollstreckungsverfahrens - die Anordnung bzw. Festsetzung des Zwangsmittels; auch soweit diese - anders als in § 14 Abs. 1 BVwVG - in den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften nicht vorgeschrieben ist (siehe hierzu Sadler, VwVG, VwZG, 4. Aufl. 2000, § 14 VwVG RdNr. 15), so ist sie gleichwohl als den Rechtsschutz verstärkendes Element zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.7.1989 - 8 C 79.89 -, BVerwGE 82, 243 ; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.5.1981 - 3 S 2320/80 -, VBlBW 1981, 352).
  • VG Gelsenkirchen, 25.04.2008 - 15 K 834/05

    Wasserentnahmeentgelt, Verfassungswidrigkeit, Verfassungsmäßigkeit, Ruhrverband,

    BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1992 - 8 C 79/89 -, NVwZ 1992, 668.
  • VG Gelsenkirchen, 25.04.2008 - 15 K 1001/08

    Wasserentnahmeentgelt, Verfassungswidrigkeit, Verfassungsmäßigkeit, Ruhrverband,

    BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1992 - 8 C 79/89 -, NVwZ 1992, 668.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.12.1989 - 12 A 9/87

    Fahrzeugalarmanlage; Gebührenforderung; Polizeigebühren; Fehlalarm; Polizeirecht;

    Dies ist in mehreren Urteilen bereits ausführlich dargelegt worden (vgl. Urt. v. 23.9. 1982 - 12 OVG A 363/81 -, Nds. Rpfl. 1983 S. 103; Urt. v. 8.6. 1989 - 12 OVG A 64/87 -, Revision anhängig unter BVerwG 8 C 79.89).
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